MPU BASIS – FAQ

Häufig gestellte Fragen zur MPU und deren Vorbereitung

Wann muss ich auf jeden Fall mit einer MPU rechnen?

Mit einer MPU müssen Sie rechnen, wenn es um charakterliche Eignungsmängel geht. Diese liegen vor, wenn Sie mit Alkohol, Drogen sowie Medikamentenmissbrauch im und außerhalb des Straßenverkehrs aufgefallen sind. Diese sind auch bei Erreichen oder Überschreiten von acht Punkten in Flensburg gegeben. Auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs können zu einer Überprüfung der Fahreignung seitens der Fahrerlaubnisbehörde führen.

MPU wegen Alkoholkonsums

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wegen Alkohol wird von der Fahrerlaubnisbehörde gefordert, wenn Sie zwei Mal unter 1,6 Promille alkoholisiert im Straßenverkehr teilgenommen haben oder einmalig mit über 1,6 Promille am Steuer eines Fahrzeuges aufgefallen sind. Dabei ist es unbedeutsam, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder E-Scooter gefahren sind.

Wenn die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründet ist, kann eine MPU auch schon ab 1,1 Promille gefordert werden. In diesem Fall ist es ratsam, sich fachlich von einem Verkehrspsychologen beraten zu lassen.

Bei der MPU-Prüfung soll geklärt werden, wie weit das Alkoholproblem fortgeschritten ist – liegt hier eine Alkoholgefährdung, Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholabhängigkeit vor? Je nachdem wie weit die Alkoholproblematik fortgeschritten ist, wird entschieden, welche Unterstützungsmaßnahmen bei der MPU erforderlich sind. Grundsätzlich gilt: Jemand, der dauerhaft nicht kontrolliert mit Alkohol umgehen kann, sollte einen abstinenten Lebensstil anstreben. In dem Fall muss die Abstinenz bei der MPU-Prüfung ausreichend belegt werden. Der Abstinenzzeitraum kann in Form von Haaranalysen oder Urinscreenings nachgewiesen werden.

MPU wegen Alkoholkonsums

Zu beachten ist, dass Haaranalysen – sofern genug Haarlänge vorhanden ist – wertvolle Zeit einsparen können, da das Haar auch rückwirkend für einen Zeitraum von drei Monaten analysiert werden kann, was bei Urinproben nicht möglich ist. Die Nachweise der Abstinenz sollten von akkreditierten Laboren oder Abnahmestellen nach CTU-Kriterien gemäß den Beurteilungskriterien durchgeführt werden, dann ist die Anerkennung der Abstinenznachweise bei der MPU-Prüfung gesichert.

In einem kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie gerne, ob eine MPU und die Vorlage einer Abstinenz in Ihrem Fall zwingend notwendig sind.

MPU wegen Drogenmissbrauchs

Die Auswirkungen „weicher“ Drogen wie Cannabis sind den alkoholtypischen Ausfallerscheinungen sehr ähnlich: Fortbewegung in Schlangenlinien, eingeschränkte Sicht, verlangsamte Reaktionen. Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, begeht grundsätzlich nur eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (neben einer Straftat nach dem BtMG wegen Drogenbesitzes). Im verkehrsrechtlichen Sinne wird der Einfluss von Drogen am Steuer sogar dann mit einem Bußgeld bestraft, wenn es zu keinem Unfall kommt. Bei einem ersten Vergehen drohen 500,- Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Das gilt auch bei harten Drogen wie Kokain, aber auch bei regelmäßigem Cannabiskonsum. Beim nachgewiesenen Konsum harter Drogen bzw. regelmäßigem Cannabiskonsum oder Missbrauch von Medikamenten gilt der Betroffene fahrerlaubnisrechtlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und ihm wird die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle entzogen. In manchen Fällen lässt sich allerdings durch eine MPU-Prüfung der Führerscheinentzug auch vermeiden. Dies ist meist dann möglich, wenn keine harten Drogen im Spiel waren.

In unserer MPU-Vorbereitung können wir Ihnen die wertvolle Zeit verschaffen, damit Sie an einer verkehrspsychologischen Maßnahme teilnehmen und die notwendige Abstinenznachweise beibringen können.

Hierzu beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wann ist eine Abstinenz notwendig und wie kann ich sie belegen?

Notwendig ist sie, wenn Ihnen aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer der Führerschein entzogen wurde. Doch auch in begründeten Verdachtsfällen kann sie notwendig sein.

Die Abstinenznachweise besagen, dass Sie über einen vorgeschriebenen Zeitraum alkohol- bzw. drogenfrei gelebt haben. Sie müssen die CTU-Kriterien erfüllen und sollten bei akkreditierten Ärzten, Laboren oder Abnahmestellen abgegeben werden. Die Listen der dazu zugelassenen Institute können Sie bei MPU BASIS, Ihrer Beratungsstelle oder bei Führerscheinstellen anfordern.

Für die Nachweise können Sie zwischen Urinscreenings oder Haaranalysen wählen.

Für den Abstinenznachweis von Drogen bzw. Alkohol mithilfe des Urinscreenings gilt:

  • Vier Urinkontrollen in sechs Monaten
  • Sechs Urinkontrollen in zwölf Monaten

Für den Nachweis einer einjährigen Drogen- bzw. Alkoholabstinenz mithilfe der Haaranalyse sind ausreichend lange und unbehandelte Haare notwendig, dabei entspricht 1 cm Haar einem Monat.

  • Alkohol: vier Haaranalysen, mind. 3 cm langes Haar (für einen rückwirkenden Zeitraum)
  • Drogen: zwei Haaranalysen, mind. 6 cm langes Haar (für einen rückwirkenden Zeitraum)

MPU wegen Straftaten

Ihre Fahrerlaubnisbehörde hat erhebliche Eignungszweifel, weil es bei Ihnen in der Vergangenheit zu gravierenden Delikten kam, die auf eine Nichteignung zum Führen von Fahrzeugen hinweisen.

Nachfolgend sehen Sie beispielhaft mögliche Strafdelikte:

  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Beleidigung und Nötigung
  • Erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße
  • Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Körperverletzung und Aggressionspotenzial
  • Benutzen eines Fahrzeugs für Straftaten
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Fahrlässige Tötung und Mord
MPU wegen Straftaten

Der Ausgang solch einer MPU ist meist negativ, da sich die Betroffenen oftmals nicht mit ihren Delikten auseinandergesetzt haben und keine Vermeidungsstrategien entwickelt haben. In einem kostenlosen Erstgespräch bei MPU BASIS beraten wir Sie gern ausführlicher dazu.

Vorsicht bei Straftaten mit Aggressionspotenzial unter Alkoholeinfluss! In solchen Fällen steht die Notwendigkeit einer Abstinenz fest.

MPU wegen Punkten oder Verkehrsdelikten

Eine MPU kann aus vielen Gründen von Richtern oder Behörden angeordnet werden. Der häufigste Anlass einer MPU ist Alkohol am Steuer. Kurz darauf folgt der Missbrauch von Drogen im Straßenverkehr. Zu einem weitaus geringeren Anteil kommt es zum Führerschein-Entzug aufgrund zu vieler Punkte (acht oder mehr) im Fahreignungsregister. Bei Fahranfängern oder Wiederholungstätern kann dies auch schon früher der Fall sein. Ist die Fahrerlaubnis erst einmal weg, müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde ein positives MPU-Gutachten vorlegen, um diese wiederzuerlangen. Der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Punkte ist ein sehr seltenes Ereignis und betrifft weniger als 0,2 % aller Autofahrer in Deutschland.

Wie Sie Ihren Führerschein in solch einem Fall zurückerhalten und was Sie alles dafür beachten müssen, erklären wir Ihnen gern in einem kostenlosen Erstgespräch.

Was muss ich nach einer Aufforderung zur MPU tun?

Wenn Sie von der Fahrerlaubnisbehörde zur MPU aufgefordert werden, sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Die Beratungsstelle aufsuchen und sich informieren lassen
  2. Neuerteilung bei der Führerscheinstelle beantragen und ggf. mit Abstinenz anfangen (Sperrfrist und Abstinenzdauer beachten)
  3. Aufforderung zur MPU von der Führerscheinstelle abwarten
  4. Sobald Aufforderung da ist, den Berater kontaktieren und eine Aktenkopie beantragen (Ansprechpartner und Aktenzeichen)
  5. In Absprache mit dem Berater die Begutachtungsstelle für die MPU-Prüfung wählen und das Schreiben an die Führerscheinstelle verschicken
  6. Rechnung der Begutachtungsstelle abwarten (Führerscheinstelle schickt die Akte an die Prüfstelle)
  7. MPU-Termin vereinbaren (in Absprache mit Berater)

Bei einer Sperrfrist und Abstinenz sollten Sie den Antrag für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ca. drei bis sechs Monate vor Ablauf stellen, da die Bearbeitungsdauer der Behörden individuell ist. In München beträgt sie beispielsweise drei bis sechs Monate. Bei einem offenen Verfahren sollte noch keine Neuerteilung gestellt werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Wichtig ist, bei der Aufforderung die Frist zu beachten, vor allem bei Abstinenznachweisen.

Sie haben noch weitere Fragen zur MPU und deren Vorbereitung?
Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!